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Immobilienrecht

Rechtsanwälte Wallauer-Friedrich, Löwe, Hefner Partnerschaft mbB

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Herzlich willkommen bei den Rechtsanwälten Wallauer-Friedrich, Löwe, Hefner, Sailer Partnerschaft mbB

Im Immobilienrecht greifen viele Rechtsgebiete ineinander, die in unserer Kanzlei vollumfänglich seit Jahrzehnten abgedeckt werden.


Erwerbsphase

Zunächst muss ein Grundstück erworben werden. Dieser Übergang des Eigentums kann durch Kaufvertrag, Schenkung oder im Wege des Erbrechtes erfolgen.

 

Die Finanzierung für alles, was nun geplant ist, also für die Investitionen muss geklärt sein.

 

Viele Probleme am Bau oder im Zusammenhang mit einer Immobilie können durch gute Vorarbeit und frühzeitige durchdachte Verträge und Vereinbarungen verhindert werden. Sollte das nicht geschehen sein oder konnte selbst das den Streit vor Gericht nicht verhindern, sind wir seit Jahrzehnten darin erfahren, auch in diesen Fällen gute und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erreichen.


Planungsphase

Als Eigentümer:in eines Grundstücks werden Sie privat, als Unternehmer:in oder Bauträger:in als Bauherr:in fungieren. Sie werden mit einer/einem Architekten/in zusammen arbeiten und weitere Planer ggf. an Bord holen. Es kann sein, dass Sie Altbestand abreißen lassen. Zudem muss häufig der Denkmalschutz beachtet werden.

 

In der Folge werden Sie zahlreiche Unterlagen einreichen müssen, um Genehmigungen zu erhalten und eine korrekte Leistungsbeschreibung zu erstellen. Im nächsten Schritt müssen Sie Gewerke vergeben. Verhandlungen führen, auf Einwände und Bedenken zur bisherigen Planung eingehen. Es muss frühzeitig klar sein, ob die VOB gelten sollen, oder allgemein das Werkvertragsrecht.

 

Wenn das alles geklärt ist, alles vergeben und genehmigt ist, das Material pünktlich geliefert wurde und Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, kann es losgehen. Die Immobilie wird gebaut.


Baubeginn

Vor allem hier kann es zu Verzögerungen aller Art kommen. Baumängel können natürlich in jedem Stadium des Baus auftreten. Streitigkeiten über die Verantwortlichkeit für diese ebenfalls. Es gilt dann zu klären, ob Bedenken angemeldet worden sind, Pläne verändert oder missachtet wurden.

 

Hinzu kommen die häufigen Verhandlungen und Streitigkeiten über das Maß der Beauftragung, über die Modalitäten der Abwicklung oder die Arbeit an sich. Es kann auch zu behördlichem Einschreiten kommen.

 

Die Abnahme muss geplant und durchgeführt werden. Davor sollten idealerweise alle Nachträge und Zusatzarbeiten geklärt und abgerechnet sein. Alle Unterlagen für eine ordnungsgemäße Schlussrechnung zur Verfügung stehen.

 

Wir unterstützen Sie in jedem Stadium des Baus und Umbaus Ihrer Immobilie.


Fertigstellung

Nachdem Ihr Objekt gebaut und abgenommen ist, beginnen neue Fristen zu laufen. Beim Bauträgerobjekt sind viele Wohnungen und Tiefgaragenplätze schon längst verkauft, die Teilungserklärung schon längst erstellt. Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums bleibt weiterhin ein großes Problem.

 

Wenn Sie selbst einziehen, gilt es die Abnahme genau zu begleiten. Hierfür empfiehlt es sich, Sachverständige mit an Bord zu holen, bevor die Abnahme durchgeführt wird oder spätestens zu dieser. Das Objekt muss genau verglichen werden mit dem, was in der Baubeschreibung steht. Und im notariellen Kaufvertrag auch wirklich erworben worden ist. Nicht selten tritt hier eine gewisse Ernüchterung ein, denn man hat die Verträge nicht vorab prüfen lassen, sondern stellt nun im Nachhinein fest, dass man mündliche Absprachen nicht miteinander wirksam vereinbart hat.  


Gründung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Die neu geschaffene Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trifft sich zum ersten Mal. Erste Beschlüsse werden gefällt, ein Verwaltungsbeirat gewählt und die ersten Diskussionen werden geführt. Eine gute Hausverwaltung ist häufig das A und O einer funktionierenden Wohnungseigentümergemeinschaft. Dennoch lassen sich Streitigkeiten mit einzelnen Eigentümern und Eigentümerinnen manchmal erst gerichtlich klären. Aus diesem Grund sollten die Beschlüsse der WEG hieb- und stichfest sein. Nachbessern ist kaum möglich, vielmehr geht es darum vorab alles zu tun, damit kein Anlass für Streitigkeiten entsteht. Wir unterstützen Sie gerne bei der Prävention von Streitigkeiten und genauso mit unserer Expertise beim Streit vor Gericht.

 

Anfechtungsklagen führen wir selbst, oder wehren diese ab. Im Eilverfahren kümmern wir uns um Ihre Rechte, wenn es nicht aufgeschoben werden kann, was Sie vorhaben.


Vermietung und Verpachtung

Einige Eigentümer:innen entscheiden sich dafür, das Objekt selbst zu nutzen, andere möchten es möglicherweise vermieten oder verpachten. Manche tun dies privat, andere lassen sich durch ein Maklerbüro unterstützen. Wir beraten zu allen aufkommenden mietrechtlichen Fragen.

 

Wir erstellen die passenden Mietverträge bzw. Pachtverträge und prüfen die Verträge, die Ihnen von Ihrem Gegenüber vorgelegt werden. Wir unterstützen Sie später dabei, die Miete zu erhöhen und bei allen anderen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vermietung einer Mietwohnung oder eines Pachtobjektes. Nicht selten kommt es vor, dass die Miete nicht oder nicht mehr vollständig bezahlt wird. In diesen Fällen ist Eile geboten, um größeren wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Notfalls muss schnell eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Auch wenn sich Ihre Mieter:innen nicht an die Regeln halten, sind wir für Sie da und prüfen Ihre Möglichkeiten. Häufig kann bereits durch eine Abmahnung Abhilfe geschafft werden, manchmal muss aber auch dann eine fristlose oder ordentliche Kündigung erklärt werden, um den Hausfrieden wieder herzustellen.

 

Wir beraten Sie gerne im Hinblick auf alle Fragen rund um das Thema Mieten oder Pachten und unterstützen Sie bei allen Streitigkeiten.


Übertragung der Immobilie

Sie möchten sich wieder von Ihrem Eigentum trennen? Wir unterstützen Sie bei der Veräußerung.

 

Wenn Sie das Objekt an Ihre Erben weitergeben möchten, kann es Sinn machen, bereits zu Lebzeiten eine Schenkung gegen Nießbrauch oder Wohnrecht oder eine Übertragung gegen Zahlung einer Leibrente in Erwägung zu ziehen. Die Vor- und Nachteile der jeweiligen Konstruktion erläutern wir Ihnen gerne.

 

Letztlich unterstützen wir Sie auch bei der erbrechtlichen Weitergabe Ihrer Immobilien im Wege der Erstellung eines maßgeschneiderten Testaments, eines Erbvertrages oder einer vorweggenommenen Erbfolge. Dabei können steuerliche Vorteile erreicht werden und sind eventuelle Pflichtteilsrechte zu beachten.

 

Wie Sie sehen, besteht das Immobilienrecht aus einem bunten Strauß an Rechtsgebieten und rechtlichen Fragen. Und wir helfen Ihnen dabei,  sich zurecht zu finden und die beste Lösung zu erreichen. Mit Erfahrung, Durchschlagskraft und Wissen.