Bau- und Immobilienrecht
Ihre Kanzlei für Bau- und Immobilienrecht in Konstanz
Neben der Vertretung Ihrer Interessen im Falle eines Gerichtsprozesses liegt ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei in der Rechtsberatung.
Hierbei streben wir praktikable und wirtschaftlich vernünftige Lösungen an.
Gerne beraten wir Sie im Rahmen eines Erstgespräches und besprechen gemeinsam Ihre nächsten Schritte. Ihre Rechtsanwälte im Bau- und Immobilienrecht sind:
Andreas Löwe
Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht
Sie finden bei uns Know-how in folgenden Bereichen:
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Bauträgerrecht
- Bauvertragsrecht
- Projektentwicklung und -begleitung
- Schiedsverfahren
- Vergaberecht
- Werkvertragsrecht
- Beweissicherungsverfahren
Architekten- und Ingenieurrecht
Wir helfen bei allen Fragen der Erstellung und Überprüfung von Verträgen. Wir sind für Sie da, wenn es um die Geltendmachung (oder Abwehr) von Honorarforderungen geht. Natürlich helfen wir ebenfalls bei der Geltendmachung (oder Abwehr) von Haftungsansprüchen.
Zur Klarstellung: Alle Fachplaner werden unter diesen (Rechts-)Bereich zusammengefasst, seien es (Innen-)Architekten, Bauüberwacher, Generalplaner, Gutachter, Ingenieure, Landschaftsplaner oder Sonstige.
Unsere Erfahrung geben wir gerne an Sie weiter!
- Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen
- Vertragsabwicklung, d. h. Planungsänderungen, Kündigung usw.
- Honorarfragen, HOAI
- Haftungsfälle: Welche Projektbeteiligte sind wie verantwortlich?
- Haben Architekten Urheberrechte?
- Nach welchen Regelungen richtet sich der Auftrag?
- Wer ist General-, wer ist Subplaner?
- Jour fixe
Bauträgerrecht
Wir sind schon in der frühen Planungsphase involviert, erstellen Vorverträge und bereiten die endgültigen Abschlüsse vor. So ist eine umfassende rechtliche Sichtweise schon früh nötig, um mögliche – wirtschaftliche oder rechtliche – Fallstricke zu verhindern.
Wir arbeiten mit Notaren zusammen und können so eher für Sie Termine ermöglichen.
Natürlich bieten wir auch die Beratung und Vertretung von Käufern oder WEG an und können aus der Sicht beider Seiten umfassend tätig werden.
- Baubeschreibung
- Grundstückskauf, Eigentumsverschaffung, Miteigentum
- Finanzierung, Verhandlung mit Banken, Versicherern und mehr
- Konfliktmanagement
- Makler- und Bauträgerverordnung, MaBV
- Mängelhaftung, Bezugsfertigkeit, Vertragsstrafen, Verzug u. a.
- Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen etc.
- Minderung, Schadensersatz, Insolvenz
Bauvertragsrecht
Wir sind rechtlicher Berater bei allen Fragen rund um den Bauvertrag sowie die VOB/B und sorgen für rechtliche Sicherheit selbst bei großen Vertragsketten. Wird vertreten insoweit Hauptunternehmer, Subunternehmer und Generalunternehmer.
Jahrelange Erfahrung auf dem Bau und im Baurecht geben wir gerne weiter!
- Werkvertrag, Beratung, Prüfung, Erstellung
- Einheitspreis, Pauschalpreis, Zusatzleistungen und Stundenlöhne
- Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)
- Leistungsbeschreibung, Beschaffenheitsvereinbarungen
Projektentwicklung und -begleitung
Von der frühzeitigen Kontaktaufnahme zur Planung in der ersten Konzeptionsstufe bis hin zum fertigen Bau und noch darüber hinaus begleiten wir Sie!
Unser Know-how aus dem Recht für die Praxis unter Berücksichtigung der entscheidenden Fragen und unter Beachtung der Chancen und Risiken geben wir weiter.
Fragen Sie nach einem Beratungsgespräch oder einem Kennenlernen. Wir sind für Sie da und kommen natürlich auch zu Ihnen.
- Innen- und Außenhaftung
- Haftpflichtversicherung
- Ordnungsgemäße Führung der Geschäfte
- Nachvollziehbare kaufmännische Entscheidungen
- Geschäftsführer
- Vorstandsmitglieder
- Aufsichtsräte
Schiedsverfahren
Wir begleiten Sie ständig und eng und helfen Ihnen bei der Auswahl, der Vorbereitung und der Umsetzung!
Vergaberecht
In Einzelfällen beraten wir auch in Vergabeverfahren von der Konzeption bis zur Abwicklung.
- Bewerbungen
- Angebote
- Vergabeunterlagen
- Landesvergabegesetze
- Vergabestrategien
- Nachprüfungsverfahren
- Vorlageverfahren
Werkvertragsrecht
Wir erstellen, prüfen und erstreiten Verträge, Vertragsinhalte und Erfolge. Soll die VOB/B gelten? Welche Vergütungsform soll gelten? Welche Fristen sind wirtschaftlich und machbar? Was passiert im Falle der Haftung, wie soll bezahlt werden und wie soll abgesichert werden?
Diese – und hier speziell die VOB/B – enthält speziell auf Bauverträge zugeschnittene Regelungen z.B. über die verschiedenen Vergütungsformen (Pauschalvertrag, Einheitspreisvertrag), Ausführungsfristen, Haftungs- und – besonders wichtig – Zahlungsfragen.
- Planung und Überwachung
- Herstellung, Wartung, Veränderung
- Abnahme
- Mangel, Nachbesserung, Scheitern
- Strafen, Schadensersatz, Mängelbeseitigung
- Rücktritt, Minderung
- Verjährung, gerichtliche Durchsetzung, Schlichtungsverfahren, außergerichtliche sinnvolle Lösungen
- Beweissicherungsverfahren (s. u.)
Beweissicherungsverfahren
Das sogenannte selbständige Beweisverfahren hat in baurechtlichen Angelegenheiten eine außerordentlich große Bedeutung und wir helfen Ihnen dabei, keine Fehler zu machen! Sei es beim Antrag, der Begleitung des Verfahrens oder der Auswertung des Gutachtens.
Wir klären auch über Alternativen auf und beraten bei der richtigen Wahl des Vorgehens.
Wir haben Erfahrung und geben diese weiter!
- Selbständiges Beweisverfahren oder Privatgutachten?
- Ursachenforschung, Kostenschätzung, Verantwortlichkeitsklärung
- Vorbeugende Beweissicherung
- Kostenminimierung
- Abwägung der Interessen und Möglichkeiten
- Schnelle(re) Klärung von Einzelfragen, um den Fortschritt des Baus nicht zu gefährden
- Verjährung
- Gewährung, Mängel, Ersatzvornahme, Beseitigung